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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin, Datum: 18. Februar 2010 - Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, sagt zu der Affäre Hillenberg:
Die SPD-Fraktion muss klären, ob der Abgeordnete Hillenberg für sie noch länger tragbar ist. Denn die heutigen Einlassungen von Hillenberg in der Presse entkräften den Eindruck nicht, dass er tief in den SPD-Bausumpf verstrickt ist.
Hillenberg will "nicht ausschließen, dass die HOWOGE Aufträge ohne Ausschreibung an mich vergeben hat". Als Auftragnehmer wird er ebensogut wie der Auftraggeber wissen, wie er an seine Aufträge gekommen ist. Es wird Zeit, dass der Abgeordnete Hillenberg die ganze Wahrheit offenlegt. Hillenbergs Firma hängt im Wesentlichen von Aufträgen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ab. Rund die Hälfte davon kamen von der HOWOGE.
Trotz oder wegen dieser Abhängigkeit von Aufträgen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften hat Hillenberg versucht, den Wohnungsbaugesellschaften durch einen Parlamentsantrag neue Geschäftsfelder als "Generalübernehmer für Landesinvestitionen" zu eröffnen. Dies stellt entgegen der Einlassungen Hillenbergs sehr wohl eine Verquickung von beruflicher Tätigkeit und parlamentarischer Arbeit dar, die als moralisch und politisch anrüchig zu bezeichnen ist.
In Kenntnis der Bemühungen Hillenbergs hat daraufhin die Geschäftsleitung der HOWOGE versucht, den Pankower Bürgermeister Köhne mit einem Lockangebot von drei Millionen Euro Festpreis dazu zu veranlassen, gegen seine gesetzliche Ausschreibungspflicht zu verstoßen. Köhne hat das an Bestechung grenzende Ansinnen zurecht entschieden zurückgewiesen.
Die Kalkulation für das Angebot von drei Millionen Euro "beruht auf Angaben des Büros ISB", hat die HOWOGE damals dem Bezirk Pankow mitgeteilt. Herr Hillenberg wiederum dementiert nicht, dass er persönlich die ISB gebeten hat, diese Planung "unentgeltlich" und damit außerhalb der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) für die HOWOGE vorzunehmen. Wenn die ISB diesem Ansinnen gefolgt ist, wäre dieses Vorgehen ebenso unzulässig wie das Angebot der HOWOGE an den Bezirk Pankow.
Es ist überfällig, dass der Senat sich von beiden sozialdemokratischen Geschäftsführern der HOWOGE trennt. Einer Sonderprüfung bedarf es für diese Entscheidung nicht. Was inzwischen bekannt ist, reicht dafür völlig aus.
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