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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 09. Dezember 2008 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

Pendlerpauschale verfassungswidrig – Senat muss Planung korrigieren

Es verstößt gegen das Grundgesetz, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu gewähren. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht überraschend: Vollkommen willkürlich hatte die große Koalition festgelegt, dass Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich absetzbar sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon lange auf die offensichtliche Verfassungswidrigkeit dieser Regelung hingewiesen. Sinnvoll wäre eine verringerte Pauschale ab dem ersten Kilometer gewesen. Doch dazu konnte sich die große Koalition nicht durchringen.
Das Land Berlin muss nach diesem Urteil mit Einnahmeverlusten von circa 50 Millionen Euro rechnen. Der Senat muss jetzt endlich seine Finanzplanung korrigieren, in der ohnehin um 200 Millionen Euro zu hohe Einnahmen erwartet werden. Denn der Senat ignoriert in dieser Planung nicht nur dieses Urteil, sondern auch die kommende Wirtschaftskrise und schreibt die Steuereinnahmen einfach fort.

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